In den nächsten fünf Jahren läuft die überwiegende Zahl der vor ca. 20 Jahren geschlossenen Konzessionsverträge aus. Anlass für Kommunen, schon jetzt darüber nachzudenken, wie und von wem in Zukunft das Strom- oder Gasnetz betrieben werden soll.
Ein Konzessionsvertrag ist ein privatrechtlicher Wegenutzungsvertrag für die Verlegung und den Betrieb von Leitungsnetzen. Er wird zwischen der Gemeinde und einem Netzbetreiber abgeschlossen und dient der Versorgung mit Strom und Gas auf kommunaler Ebene. Als Gegenleistung für die Gewährung des Nutzungsrechts erhält die Gemeinde eine Konzessionsabgabe. Nach Ablauf eines Konzessionsvertrags steht es der Gemeinde frei, den Betrieb des Leitungsnetzes an denselben oder einen anderen Netzbetreiber zu vergeben oder es selbst zu betreiben.
Kommunen haben die Wahl!
Sich frühzeitig mit dem Thema Konzessionsverträge zu befassen, ist für Kommunen durchaus sinnvoll. Denn der Prozess, Wünsche zu formulieren und Wettbewerb entstehen zu lassen, braucht Zeit. Diese sollte man sich auch nehmen. Vor allem, um sicher zu stellen, dass die gewählte Lösung von den Bürgerinnen und Bürgern mitgetragen wird. Kommunen können entscheiden, ob sie wie bisher mit einem einzigen Partner über die Gestaltung der nächsten 20 Jahre verhandeln oder ob sie mehrere Wettbewerber an den Verhandlungstisch holen, um Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen und bessere Konditionen zu erzielen.
Wie kann Wettbewerb entstehen?
Rechtliche Grundlage für die Konzessionsverträge ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dessen ausdrückliches Ziel die Entstehung von Wettbewerb ist. Genau dies können Kommunen durch ein öffentliches Auswahlverfahren erreichen: Spätestens zwei Jahre vor Ablauf des bestehenden Konzessionsvertrages muss die Gemeinde dies öffentlich bekannt geben, um potentielle Bewerber auf den auslaufenden Vertrag aufmerksam zu machen. Im Auswahlverfahren kann die Kommune bestimmte Kriterien festlegen, nach denen sie die Bewerber einstuft. Alle Bewerber müssen zugelassen und gleich behandelt werden. Das Auswahlverfahren muss transparent sein. Ist die Entscheidung, wer künftig das Netz betreiben soll, gefallen, muss dies ebenfalls öffentlich und unter Angabe der maßgeblichen Gründe erfolgen.
Frühzeitige Weichenstellung ist wichtig!
Auch die heutigen Netzbetreiber bereiten sich auf die Neuverhandlungen der Konzessionsverträge vor, daher sollten Kommunen nicht warten, bis es "fünf vor zwölf" ist. Frühzeitiges Handeln ist gefragt – idealerweise bereits drei bis dreieinhalb Jahre vor Auslaufen eines Konzessionsvertrages. Wir beraten Sie gerne auf dem Weg zu einem (Neu-) Abschluss eines Konzessionsvertrages und der Prozesse, die im Vorfeld dafür notwendig sind. Sprechen Sie uns an.
- Was sind Konzessionsverträge?
- Kommunen haben die Wahl!
- Wie kann Wettbewerb entstehen?
- Frühzeitige Weichenstellung ist wichtig!
Ein Konzessionsvertrag ist ein privatrechtlicher Wegenutzungsvertrag für die Verlegung und den Betrieb von Leitungsnetzen. Er wird zwischen der Gemeinde und einem Netzbetreiber abgeschlossen und dient der Versorgung mit Strom und Gas auf kommunaler Ebene. Als Gegenleistung für die Gewährung des Nutzungsrechts erhält die Gemeinde eine Konzessionsabgabe. Nach Ablauf eines Konzessionsvertrags steht es der Gemeinde frei, den Betrieb des Leitungsnetzes an denselben oder einen anderen Netzbetreiber zu vergeben oder es selbst zu betreiben.
Kommunen haben die Wahl!
Sich frühzeitig mit dem Thema Konzessionsverträge zu befassen, ist für Kommunen durchaus sinnvoll. Denn der Prozess, Wünsche zu formulieren und Wettbewerb entstehen zu lassen, braucht Zeit. Diese sollte man sich auch nehmen. Vor allem, um sicher zu stellen, dass die gewählte Lösung von den Bürgerinnen und Bürgern mitgetragen wird. Kommunen können entscheiden, ob sie wie bisher mit einem einzigen Partner über die Gestaltung der nächsten 20 Jahre verhandeln oder ob sie mehrere Wettbewerber an den Verhandlungstisch holen, um Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen und bessere Konditionen zu erzielen.
Wie kann Wettbewerb entstehen?
Rechtliche Grundlage für die Konzessionsverträge ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dessen ausdrückliches Ziel die Entstehung von Wettbewerb ist. Genau dies können Kommunen durch ein öffentliches Auswahlverfahren erreichen: Spätestens zwei Jahre vor Ablauf des bestehenden Konzessionsvertrages muss die Gemeinde dies öffentlich bekannt geben, um potentielle Bewerber auf den auslaufenden Vertrag aufmerksam zu machen. Im Auswahlverfahren kann die Kommune bestimmte Kriterien festlegen, nach denen sie die Bewerber einstuft. Alle Bewerber müssen zugelassen und gleich behandelt werden. Das Auswahlverfahren muss transparent sein. Ist die Entscheidung, wer künftig das Netz betreiben soll, gefallen, muss dies ebenfalls öffentlich und unter Angabe der maßgeblichen Gründe erfolgen.
Frühzeitige Weichenstellung ist wichtig!
Auch die heutigen Netzbetreiber bereiten sich auf die Neuverhandlungen der Konzessionsverträge vor, daher sollten Kommunen nicht warten, bis es "fünf vor zwölf" ist. Frühzeitiges Handeln ist gefragt – idealerweise bereits drei bis dreieinhalb Jahre vor Auslaufen eines Konzessionsvertrages. Wir beraten Sie gerne auf dem Weg zu einem (Neu-) Abschluss eines Konzessionsvertrages und der Prozesse, die im Vorfeld dafür notwendig sind. Sprechen Sie uns an.