Wasserkraft

Warum macht die Nutzung von Wasserkraft in Kommunen Sinn?
  • Strom kann an geeigneten Standorten rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr produziert werden.
  • Die Stromerzeugung findet vor Ort statt. Damit sinkt die Abhängigkeit von teurer werdenden Energieimporten. Kleinwasserkraftwerke helfen eine dezentrale Versorgungsstruktur aufzubauen und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
  • Wasserkraft ist eine erneuerbare Energiequelle. Wasserkraftwerke verursachen während des Betriebs keine klimaschädlichen Emissionen.
  • Viele kleine Wasserkraftwerke sind im ausgehenden 20. Jahrhundert stillgelegt worden. Diese können relativ einfach wieder aktiviert werden. Die nötigen Investitionen sind gering und können von einzelnen Bürgern, einem Zusammenschluss von Bürgern oder der Kommune geleistet werden.
  • Neue kleine Wasserkraftwerke (< 5 MW) werden durch das EEG (Erneuerbare –Energien-Gesetz) gefördert. Auch die Modernisierung alter Anlagen wird gefördert.
  • Durch ökologische Maßnahmen wie Fischtreppen kann die Durchlässigkeit von Gewässern verbessert werden. Intakte und naturnahe Wasserläufe sind auch attraktive Naherholungsgebiete.
  • Wasserkraftwerke übertreffen mit ihrer Lebensdauer meist alle anderen Kraftwerksarten.
  • Kleine Wasserkraftwerke verursachen nur geringe Eingriffe in die Natur und benötigen nur wenig Platz.
  • Moderne Turbinen haben einen Wirkungsgrad von bis zu über 90%.

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Welche Voraussetzungen müssen für die Wasserkraftnutzung erfüllt sein?
  • Ein Fließgewässer mit ausreichender Wassermenge und ausreichendem Gefälle muss vorhanden sein
  • Gute Wasserqualität mit wenig mitgeführtem Geröll, Holz,…(Geschiebe)
  • Fließgewässer sollte nicht in Naturschutzgebiet liegen; generell müssen Natur- und auch Denkmalschutzbestimmungen immer beachtet werden; die rechtliche Machbarkeit muss gegeben sein
  • Keine Gefährdung der Fischpopulation und der Durchlässigkeit der Gewässer durch Nutzung
  • Vorhandensein von Querbauwerken im Gewässer erhöht die Wirtschaftlichkeit
  • Geeigneter Untergrund zur Errichtung der nötigen Bauten und geeignete Grundstücke
  • Wasserrecht erlaubt Nutzung der Wasserkraft
  • Netzanschluss muss möglich sein

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Wie und wo kann die Kraft des Wassers genutzt werden?
Besonders geeignet für die Wasserkraftnutzung sind die südlichen Bundesländer, vor allem in den Alpen, im Voralpenland und in den Mittelgebirgen gibt es noch Potenziale für die Wasserkraftnutzung. Je nachdem wie groß Gefälle und zur Verfügung stehende Wassermenge sind, können verschiedene Turbinentypen eingesetzt werden: Die Peltonturbine benötigt ein hohes Gefälle (bis zu 2000 m) und relativ geringe Massenströme (je nach Bauart 20 bis 8000 Liter Wasser). Sie wird hauptsächlich im Gebirge eingesetzt. Die Francisturbine ist für mittlere Gefälle und Massenströme geeignet und kann abwechselnd als Pumpe oder Turbine eingesetzt werden (Laufwasser- und Speicherkraftwerke, Leistung von 10 kW bis über 700 MW). Die Kaplanturbine benötigt nur geringe Gefälle (maximal 65 m) und kann für verschiedene Massenströme ausgelegt werden (Laufwasserkraftwerke) Die Durchlaufturbine wird im Gegensatz zu den vorher genannten Turbinenytpen quer und nicht axial oder radial durchströmt. Sie ist für kleine Wasserkraftwerke bis 2.000kW bei einer maximalen Fallhöhe von 200 m geeignet. Standorte für zusätzliche große Wasserkraftwerke sind in Deutschland nicht mehr vorhanden. Diese befinden sich an den großen Flüssen. Hier ist nur durch Modernisierungen eine Leistungssteigerung zu erwarten. Für kleine Wasserkraftwerke gibt es noch geeignete Standorte, besonders an schon bestehenden Querbauwerken in Gewässern.
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Welche Schritte sind zur Errichtung einer Wasserkraftanlage zu durchlaufen?
  • Potenzialanalyse Gewässer erfassen
  • Durchfluss ermitteln
  • Pegelstände
  • Gefälle und Höhenunterschiede
  • Bestehende Querverbauungen
Projektvorschläge Mit ENEKOM
  • erste Projektvorschläge entwickeln
  • Wirtschaftlichkeit berechnen
  • Öffentlichkeit einbeziehen (BürgerInnen, Umwelt- und Naturschutzgruppen)
  • Rechtliche Bedingungen prüfen
  • Betreibermodell entwickeln
  • Planung
  • Bau

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Wie hoch sind die zu erwartenden Investitionskosten?
Die leistungsbezogenen Investitionskosten liegen für kleine Wasserkraftwerke zwischen 4.000 und 6.000 €/kW. Mit einer typischen Auslastung zwischen 3.000 und 5.000 Volllaststunden pro Jahr, ergeben sich Stromgestehungskosten von 10 bis 23 Cent/kWh. Die Investitionskosten hängen sehr stark von den Gegebenheiten vor Ort ab. Müssen z.B. neue Querbauwerke errichtet werden, oder sind die Anforderungen an Fundamente benötigter Gebäude aufgrund der Untergrundbeschaffenheit hoch, steigen die Kosten.

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